Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der CONFLUO GROUP LIMITED für die unter der Marke Cogitavo erbrachten Leistungen.
CONFLUO GROUP LIMITED
Georgiou Karaiskaki 11-13, Carisa Salonica, Office 102, 7560 Pervolia, Larnaca, Republik Zypern
Company No. HE 476746 · Marke: Cogitavo
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der CONFLUO GROUP LIMITED (nachfolgend „CONFLUO"), eingetragen im zypriotischen Handelsregister unter der Nummer HE 476746, mit Sitz in Georgiou Karaiskaki 11-13, Carisa Salonica, Office 102, 7560 Pervolia, Larnaca, Republik Zypern, und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde").
(2) CONFLUO schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Handelt der Kunde für einen Dritten, nimmt er diese AGB auch für diesen zur Kenntnis und akzeptiert sie in dessen Namen.
(3) CONFLUO erbringt über ihre Marke Cogitavo Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Entwicklung von KI-Software, Bereitstellung und Betrieb autonomer KI-Agenten (u. a. Workflow-, Chatbot- und Voice-Agenten), Lizenzierung von Software-Modulen, Integration in bestehende Systeme sowie IT-Beratung rund um künstliche Intelligenz. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Angebotsschreiben und dem unterzeichneten Auftragsformular.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, CONFLUO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(5) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6) Korrespondenzsprache zwischen CONFLUO und dem Kunden ist Deutsch oder Englisch. Soweit im Einzelfall in anderen Sprachen korrespondiert wird, übernimmt CONFLUO keine Haftung für Übersetzungsfehler, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 2 Vertragsschluss und Auftragserteilung
(1) Die Angebote von CONFLUO sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragserteilung des Kunden und die Bestätigung durch CONFLUO oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande. Allein durch Anfragen per E-Mail, Telefon oder auf sonstige Weise wird kein Vertragsverhältnis begründet.
(2) Die Auftragserteilung erfolgt durch Unterzeichnung des jeweiligen Auftragsformulars und Übersendung per E-Mail an [email protected] oder an eine andere von CONFLUO benannte E-Mail-Adresse. Die Übermittlung eines unterzeichneten Scans oder Fotos des Auftragsformulars per E-Mail ist ausreichend.
(3) CONFLUO behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(4) Der Kunde versichert, dass sämtliche im Rahmen der Auftragserteilung gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind CONFLUO unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(5) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Eine Erfolgs- oder Ergebnisgarantie besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 3 Leistungserbringung und Unterauftragnehmer
(1) CONFLUO erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach dem anerkannten Stand der Technik.
(2) CONFLUO ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen qualifizierter Dritter (z. B. freie Mitarbeiter, Entwicklungs- und Technologiepartner, Hosting- und Cloud-Dienstleister) zu bedienen. CONFLUO wählt diese sorgfältig aus und achtet auf die erforderliche fachliche Qualifikation.
(3) Soweit für eine Leistung Dienste, Modelle, Schnittstellen oder Software Dritter (z. B. Sprachmodelle, Messenger- oder Telefonie-Anbieter) genutzt werden, gelten ergänzend deren Nutzungs- und Verfügbarkeitsbedingungen. CONFLUO haftet nicht für Ausfälle, Änderungen oder Einstellung solcher Drittdienste, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
(4) CONFLUO ist berechtigt, auch andere Kunden in vergleichbaren Angelegenheiten zu beraten und zu betreuen. Ein Ausschließlichkeitsanspruch des Kunden besteht nicht, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
(5) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Vom Kunden nicht zu vertretende Verzögerungen verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
§ 4 Mitwirkungspflichten und Eigenverantwortung des Kunden
(1) Der Kunde stellt CONFLUO alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen, Daten, Inhalte und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form zur Verfügung und benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, CONFLUO unverzüglich schriftlich über alle Änderungen zu informieren, die für das Vertragsverhältnis relevant sind.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass er an allen von ihm bereitgestellten Daten, Inhalten, Marken und Materialien über die erforderlichen Rechte verfügt und deren Nutzung durch CONFLUO im Rahmen des Auftrags keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt CONFLUO insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(4) Verzögerungen, die auf unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von CONFLUO. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
§ 5 Künstliche Intelligenz und Arbeitsergebnisse
(1) KI-gestützte Systeme arbeiten probabilistisch. Ergebnisse von KI-Software und KI-Agenten (z. B. Texte, Klassifizierungen, Empfehlungen, Antworten oder Handlungen) können fehlerhaft, unvollständig oder unpassend sein. Eine bestimmte Genauigkeit oder Fehlerfreiheit wird nur zugesichert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, KI-Ergebnisse vor einem produktiven oder außenwirksamen Einsatz angemessen zu prüfen und freizugeben, insbesondere bei rechtlich, finanziell oder sicherheitsrelevanten Vorgängen. Soweit Agenten eigenständig Handlungen ausführen, legt der Kunde gemeinsam mit CONFLUO geeignete Freigabe- und Sicherheitsstufen fest.
(3) Der Kunde setzt die Systeme nur in zulässiger Weise ein und beachtet die jeweils anwendbaren Vorschriften, insbesondere des Datenschutzes und – soweit einschlägig – der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung).
§ 6 Rechtmäßige Nutzung und Compliance
(1) Der Kunde sichert zu, die Leistungen und Ergebnisse von CONFLUO ausschließlich für rechtmäßige Zwecke zu nutzen. Untersagt sind insbesondere rechtswidrige, irreführende oder rechteverletzende Inhalte sowie ein Einsatz unter Verstoß gegen geltende Sanktions-, Export- oder Wettbewerbsvorschriften.
(2) Bestehen begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Geschäftstätigkeit oder des Einsatzzwecks, ist CONFLUO berechtigt, die Leistungserbringung bis zur Klärung auszusetzen und das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. CONFLUO haftet nicht für Nachteile, die dem Kunden hierdurch entstehen.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebotsschreiben. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) netto, zuzüglich einer etwaig anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist CONFLUO berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug, wird CONFLUO schriftlich mahnen und eine Nachfrist von 7 Kalendertagen setzen. Leistet der Kunde auch innerhalb der Nachfrist keine Zahlung, ist CONFLUO berechtigt, die Leistungen einzustellen. CONFLUO haftet nicht für Nachteile, die dem Kunden durch eine berechtigte Einstellung entstehen. Die Wiederaufnahme erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen.
(5) Monatlich wiederkehrende Leistungen werden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, jährlich im Voraus abgerechnet.
(6) Verbrauchsabhängige Kosten Dritter (z. B. Modell-, Nachrichten-, Telefonie- oder Hosting-Gebühren) sowie zusätzliche Auslagen werden, soweit vereinbart, gesondert in Rechnung gestellt.
(7) Für Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, behält sich CONFLUO vor, ein marktübliches Honorar zu berechnen. Zusatzleistungen werden nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
(8) CONFLUO ist berechtigt, die Preise für laufende Leistungen einmal jährlich anzupassen. Preisanpassungen werden spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu: Er kann den betroffenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen. Macht der Kunde hiervon keinen Gebrauch, gelten die neuen Preise als akzeptiert.
(9) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Einmalige und laufende Leistungen, Laufzeit
(1) Einmalige Leistungen (z. B. Entwicklung einer abgegrenzten Software, Aufsetzen eines Agenten) enden mit vollständiger Erbringung der im Angebotsschreiben vereinbarten Leistungen.
(2) Verträge über laufende Leistungen (z. B. Betrieb, Hosting, Wartung, Support, laufender Agenten-Betrieb) haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Vertragsbeginn. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
§ 9 Nutzungs- und Schutzrechte
(1) An vorbestehenden Komponenten, Frameworks, Bibliotheken, Modellen, Werkzeugen und wiederverwendbarem Know-how von CONFLUO verbleiben sämtliche Rechte bei CONFLUO bzw. deren Lizenzgebern.
(2) Soweit nicht abweichend vereinbart, erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, für die vereinbarte Nutzungsdauer bestehendes Recht, die speziell für ihn erstellten Arbeitsergebnisse für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(3) Sämtliche von CONFLUO erstellten Dokumente, Konzepte, Quellcodes, Vorlagen und Analyseergebnisse sind urheber- bzw. leistungsschutzrechtlich geschützt. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CONFLUO.
(4) CONFLUO ist berechtigt, die Geschäftsbeziehung in anonymisierter Form als Referenz zu nennen, soweit der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
§ 10 Projektabschluss, Übergabe und Aufbewahrung
(1) Nach Vertragsende und vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen stellt CONFLUO dem Kunden die vereinbarten Arbeitsergebnisse sowie seine überlassenen Daten in einem gängigen Format zur Verfügung. CONFLUO ist berechtigt, eigene Kopien im Rahmen gesetzlicher Pflichten zurückzubehalten.
(2) CONFLUO ist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht verpflichtet, den Kunden auf auslaufende Fristen oder fortbestehende Pflichten hinzuweisen.
§ 11 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) CONFLUO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CONFLUO nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(2) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von CONFLUO der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und je Schadensfall höchstens auf die Höhe der für den betroffenen Auftrag vereinbarten Netto-Vergütung; bei Dauerschuldverhältnissen tritt an deren Stelle die im Jahr des Schadensereignisses für die betroffene Leistung gezahlte Netto-Jahresvergütung. Die Gesamthaftung für alle Schadensfälle innerhalb eines Vertragsjahres ist auf diese Jahresvergütung begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist in diesen Fällen ausgeschlossen; der Kunde ist für eine angemessene Datensicherung selbst verantwortlich.
(3) CONFLUO haftet ausschließlich für schriftlich erteilte Auskünfte und Zusagen. Für mündliche oder über Messenger-Dienste übermittelte Aussagen wird keine Haftung übernommen.
(4) CONFLUO haftet insbesondere nicht für:
- Schäden durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben, Daten oder Inhalte des Kunden;
- Folgen eigenverantwortlicher Entscheidungen des Kunden, insbesondere bei ungeprüfter Übernahme von KI-Ergebnissen (§ 5);
- Ausfälle, Änderungen oder Einstellung von Drittdiensten und Schnittstellen (§ 3 Abs. 3);
- Nachteile infolge einer berechtigten Einstellung von Leistungen (§ 6, § 7 Abs. 4);
- Schäden durch elektronische Übermittlung, insbesondere Abfangen, Manipulation oder Verlust durch Dritte;
- Ereignisse höherer Gewalt (§ 17).
(5) Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 24 Monaten nach Kenntnis des Schadens, spätestens 3 Jahre nach der schadensauslösenden Handlung.
(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.
§ 12 Elektronische Kommunikation und Schriftform
(1) Die Kommunikation erfolgt in der Regel per E-Mail, Messenger, Telefon oder persönlich. Für die E-Mail-Kommunikation nutzt CONFLUO Transportverschlüsselung.
(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die elektronische Übermittlung von Informationen mit Risiken verbunden ist. CONFLUO haftet nicht für Schäden aus unbefugter Einsichtnahme oder Manipulation durch Dritte.
(3) Schriftform im Sinne dieser AGB erfordert die eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Die Übermittlung eines unterzeichneten Dokuments als Scan per E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis. Nachrichten ohne Unterschrift erfüllen das Schriftformerfordernis nicht, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
§ 13 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur zum Zweck der Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Ausgenommen sind Offenlegungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen, gegenüber sorgfältig ausgewählten Unterauftragnehmern unter vergleichbarer Vertraulichkeitspflicht, mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei sowie für Informationen, die nachweislich bereits öffentlich bekannt waren.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt zeitlich unbefristet über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 14 Datenschutz
(1) CONFLUO verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der Vertragserfüllung unter Beachtung der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) sowie des zypriotischen Datenschutzgesetzes (Gesetz 125(I)/2018). Verantwortlicher ist die CONFLUO GROUP LIMITED (Anschrift wie oben), Datenschutzanfragen: [email protected].
(2) Verarbeitet CONFLUO im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten (z. B. beim Betrieb von Agenten oder Chatbots), schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Einzelheiten zur Verarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.
(3) Betroffene Personen haben die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Commissioner for Personal Data Protection, Zypern).
§ 15 Kündigung
(1) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Kündigung per E-Mail (Scan des unterzeichneten Kündigungsschreibens) ist ausreichend. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen per Messenger-Dienst sind unwirksam.
(2) Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für CONFLUO liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz schriftlicher Mahnung länger als 30 Tage in Zahlungsverzug ist, vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder CONFLUO zu rechtswidrigem Handeln auffordert.
(3) Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen für erbrachte Leistungen. Kündigt CONFLUO ohne Vertragsverletzung des Kunden, werden im Voraus gezahlte Vergütungen für nicht erbrachte Leistungszeiträume anteilig erstattet.
§ 16 Widerrufsrecht
Da CONFLUO ausschließlich Verträge mit Unternehmern schließt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 17 Höhere Gewalt (Force Majeure)
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Krieg, Terror, Streik, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Internet- oder Cloud-Infrastruktur sowie Cyberangriffe außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich schriftlich. Für die Dauer des Ereignisses ruhen die betroffenen Pflichten. Dauert das Ereignis länger als 90 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.
§ 18 Streitbeilegung
Die Parteien verpflichten sich, Streitigkeiten zunächst im Wege einer gütlichen Einigung beizulegen. Scheitert diese innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Streitgegenstands, steht jeder Partei der Rechtsweg frei.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Republik Zypern unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Larnaca, Republik Zypern.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(5) CONFLUO behält sich vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang, gelten die geänderten AGB ab dem mitgeteilten Zeitpunkt; auf die Widerspruchsfrist und die Rechtsfolge des Schweigens wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
CONFLUO GROUP LIMITED · Marke Cogitavo · HE 476746 · Larnaca, Zypern · [email protected]